Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reiseveranstalter:
Wacht Sport & Tourismus
Alte Ettaler Strasse 33 B
D-82496 Oberau
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, auf elektronischem Wege oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter oder dessen Beauftragter dem Reisenden die Reisebestätigung zur Verfügung stellen
2. Bezahlung des Reisepreises
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung ist der gesamte Reisepreis innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt auf das Konto unseres Buchungsbüros. Die Bankdaten entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung.
3. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Z.B. Änderungen bei der Unterbringung, sofern diese der gebuchten Kategorie entspricht, oder im Rahmenprogramm
4. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter hat die Wahl zwischen der konkreten Berechnung der Entschädigung und einer pauschalen Entschädigung. Bei der konkreten Berechnung bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter kann stattdessen eine pauschale Entschädigung nach der nachfolgenden Tabelle verlangen. Dem Reisenden bleibt der Nachweis offen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
6. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Leistungsträger ist derjenige, der einzelne Reiseleistungen ausführen soll.
8.Gewährleistung
Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige mangelfreie Ersatzleistung erbringt. Vor der Kündigung des Reisevertrages muss der Reisende dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für Schadenersatzansprüche sind Schäden durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Fälle eines groben Verschuldens des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen von den Verjährungsregeln ausgenommen.
10. Datenschutz-Garantie
Mit der Datenverwendung zu nachfolgenden Werbezwecken (auch bei zentralen Werbe-Aktionen von Freeski Project Germany und allen unseren Partner) mittels Post erkläre ich mich durch meine Unterschrift auf der Anmeldung ausdrücklich einverstanden. Wir messen dem Schutz Ihrer Privatsphäre hohe Bedeutung zu und beachten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Bei uns, der Wacht Sport & Tourismus und den beauftragten Dienstleistern erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Teilnehmer sind u. U. auf Bildern und Filmen über den Event gut erkennbar abgebildet. Diese Aufnahmen werden vom Freeski Project 2018 verbreitet und veröffentlicht – auch im Internet. Diese Veröffentlichung ist räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schließt ausdrücklich Werbe- und Merchandising-Zwecke mit ein. Sie können jederzeit gegen die Verwendung oder Nutzung Ihrer Daten für Werbezwecke mit der Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Schriftlich bei Wacht Sport & Tourismus (Alte Ettaler Strasse 33 B, D-82496 Oberau) oder per Mail an: freeskiacademy@aol.com
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12. Gerichtsstand
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend, wenn der Reisende Kaufmann ist.